kompl. Frequenzplan der Bundesnetzagentur

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  • Erstellungsdatum 4. Juni 2024
  • Zuletzt aktualisiert 24. Januar 2026

Aktuell gültiger Frequenzplan (Stand März 2022) - auch noch gültig in 01/2026

Der Frequenzplan basiert auf der Frequenzverordnung (bisher Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) und enthält Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten deren Festlegungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 3000 GHz liegen.

Mit der Verfügung 26/2022 im Amtsblatt 06/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.03.2022 trat der aktualisierte Frequenzplan für die Bundesrepublik Deutschland mit Stand März 2022 in Kraft.

Gemäß § 90 TKG wurden bei der Erstellung des geänderten Frequenzplans die betroffenen Bundes- und Landesbehörden, die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit beteiligt, der Beirat der Bundesnetzagentur angehört sowie das Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landes- und Bundesbehörden und dem Bundesministerium der Verteidigung hergestellt.

Link (Quelle): https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/start.html

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