Störungen

Bei Störungen, die wahrscheinlich durch Funk verursacht werden, kann man sich gerne an einen Funkamateur in deiner Nachbarschaft wenden. (siehe auch Karte unten)

Man kann sich auch kostenlos an die Störstelle der Bundesnetzagentur wenden, welche in Deutschland für alle Funkstörungen zuständig ist.

Funkstörungen kostenlos melden (rund um die Uhr 24 Std. / 7 Tage)

Störungsstelle der Bundesnetzagentur -Telefon:

0 48 21 / 89 55 55

E-Mail:
funkstoerung@bnetza.de oder Link zur Seite


oder Montag – Freitag von 7 bis 18 Uhr

Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur
Außenstelle Hamburg, Standort Itzehoe
Postkamp 26
25524 Breitenburg

Telefon: 0228 / 14 15 16

Onlinemeldeformular

Wie gehe ich bei einer Funkstörung vor?

1. Prüfe Geräte auf mögliche Fehler

Schließe einen Defekt am Empfangsgerät bzw. an der Antennenanlage aus. So geht man am besten vor:

  • Ist die Fernseh- bzw. Ton-und Funkempfangsanlage richtig eingestellt und für den Zweck geeignet?
  • Ist die Funkversorgung ausreichend?
  • Ist das Anschlusskabel oder die Hausverteilanlage der Antenne in Ordnung und ausreichend abgeschirmt?
    Der Fachhändler, Reparaturbetrieb bzw. der Hauseigentümer sind die richtigen Ansprechpartner, um die Mängel zu beseitigen.
  • Überprüfe die genutzten Geräte wie z. B. Garagentoröffner, Türverriegelungen, Babykameras auf ein CE-Kennzeichen.
  • Besitzt du einen Kabelanschluss? Dann informiere bitte zunächst den Kabelanbieter über die Störung.

2. Wende dich an die Bundesnetzagentur

  • Rufe die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16 an oder schreibe eine E-Mail an funkstoerung@bnetza.de. Die Funkstörungsannahme ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche erreichbar.
  • Teile möglichst viele Informationen mit, z. B. die vermutliche Quelle der Funkstörung oder wie und wann die Störung auftritt.
  • Sollte eine Funkstörungsermittlung vor Ort erforderlich sein, vereinbare einen Termin mit der Bundesnetzagentur. Der Prüf- und Messdienst ist bundesweit an neunzehn Standorten vertreten.
  • Die Ermittlungen vor Ort sind oft sehr aufwendig. Die Suche nach einer Störquelle ist für die Betroffenen kostenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, wenn sie die Störungen unverschuldet verursacht haben.

Bundesnetzagentur Funk­stö­run­gen

weitere Informationen zu Funkstörungen bei der Bundesnetzagentur

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/Stoerung/start.html

Meldestelle fremder Funkdienste auf den Amateurfunk-Frequenzen

in Kooperation mit der Bundesnetzagentur und dem IARU Region 1 Monitoring

Das Referat Intruder Monitoring ist die Bandwacht des DARC e.V. und beschäftigt sich im Rahmen der Frequenzüberwachung mit unbefugten Nutzungen unserer Kurzwellenbänder durch fremde Funkdienste.

Sie dienen gleichzeitig der Gemeinschaft der Funkamateure als Meldestelle und nehmen in dieser Funktion Berichte über Bandeindringlinge (engl. „Intruder“) entgegen. Auf dieser Grundlage verdichten sie die Informationen und leiten diese bedarfsweise an die zuständigen Behörden weiter, welche dann Schritte einleiten können, die zur Einstellung der illegalen Aussendungen führen. Des Weiteren geben sie die Beobachtungen und Meldungen weiter an das Monitoring System der IARU Region 1.

Eine unberechtigte Nutzung der Amateurfunkbänder liegt vor, wenn eine fremde Station das 40-, 20-, 17,- 15-, 12- oder 10-Meter-Band nutzt, denn laut internationalem Fernmeldevertrag sind diese Bänder dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesen. 

Meldungen an: bandwacht(at)darc.de

weitere Info’s: https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring/

EMF Karte

Wenn du prüfen möchtest, ob ein Sendemast oder Funkamateur in deiner Nähe ist, kannst du hier folgende interaktive Karte der Bundesnetzagentur aufrufen.

Zur Karte…

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html

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