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Info:
Verbotene Funkgeräte: Was Sie wissen sollten
Die Bundesnetzagentur überwacht den deutschen Markt kontinuierlich auf nicht konforme Funkgeräte und spricht regelmäßig EU-weite Vertriebsverbote aus. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Verbraucher und der Sicherstellung eines störungsfreien Funkverkehrs.
ACHTUNG
Funkbetrieb in den lizenzfreien Bändern CB-Funk, LPD, SRD, Freenet und PMR ist nur mit entsprechend zugelassenen Funkgeräten erlaubt, welche eine gültige Konformitätserklärung haben.
Technische Änderungen am Gerät machen diese ungültig.
Auch wenn im Internet immer wieder in diversen Foren geschrieben wird, dass der Sendebetrieb mit Frequenz erweiterten Amateurfunkgeräten auf diesen Bändern erlaubt sei, wenn die Sendeleistung entsprechend angepasst wird, ist ein Aberglaube.
Der Sendebetrieb mit Amateurfunkgeräten ist nur lizenzierten Funkamateuren erlaubt und das nur in den Amateurfunkbändern.
Aktuelle Situation
Basierend auf den aktuellen Daten der Bundesnetzagentur sind derzeit mehrere Dutzend Funkgeräte vom Verkauf in der EU ausgeschlossen. Besonders betroffen sind:
Häufig verbotene Marken und Modelle
BAOFENG ist mit Abstand die am häufigsten betroffene Marke:
- BF-777S (Verbot vom 21.05.2025)
- UV-5RA (Verbot vom 08.05.2024)
- BF-888S (Verbot vom 08.05.2024)
- UV-9R PLUS (Verbot vom 05.10.2022)
- UV-82 (Verbot vom 09.02.2022)
- BF-T3 (Verbot vom 22.12.2021)
- UV-5R 5W HT (Verbot vom 24.11.2021)
Weitere betroffene Hersteller:
- Jucjet (UV-5RE)
- WOUXUN (KG-968)
- MIDLAND (CT990-EB)
Liste verbotener Geräte
Warum werden Funkgeräte verboten?
Technische Mängel
- Frequenzbereich-Verstöße: Geräte senden außerhalb der zugelassenen Frequenzbänder
- Störungen: Verursachen Interferenzen mit anderen Funkdiensten
- Leistungsüberschreitungen: Überschreiten erlaubte Sendeleistungen
Regulatorische Probleme
- Fehlende CE-Kennzeichnung: Keine ordnungsgemäße Konformitätserklärung
- Unvollständige Dokumentation: Mangelhafte technische Unterlagen
- Fehlende Zulassung: Betrieb ohne entsprechende Genehmigung
Auswirkungen für Verbraucher
Rechtliche Konsequenzen
- Verkaufsverbot: Händler dürfen diese Geräte nicht verkaufen
- Nutzungsverbot: Auch der Betrieb kann untersagt werden
- Bußgelder: Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen
Praktische Probleme
- Funkstörungen: Beeinträchtigung des Mobilfunks, Rundfunks oder Flugfunks
- Sicherheitsrisiken: Gefährdung kritischer Kommunikation
- Qualitätsmängel: Oft schlechte Verarbeitung und Haltbarkeit
Wie erkenne ich verbotene Geräte?
Offizielle Quellen prüfen
- Bundesnetzagentur-Website: Regelmäßige Updates der Verbotsliste
- ICSMS-Datenbank: Europäische Marktüberwachung
- Fachhändler: Seriöse Anbieter achten auf Konformität
Warnsignale
- Unrealistisch günstige Preise: Besonders bei bekannten Marken
- Fehlende CE-Kennzeichnung: Pflicht für alle Funkgeräte in der EU
- Unklare Herkunft: Direktimport ohne Zertifizierung
Empfehlungen
Für Käufer
- Nur bei seriösen Händlern kaufen: Etablierte Fachhändler prüfen die Konformität
- CE-Kennzeichnung beachten: Muss sichtbar und korrekt angebracht sein
- Dokumentation prüfen: Bedienungsanleitung und Konformitätserklärung verlangen
- Aktuelle Listen prüfen: Vor dem Kauf die Verbotsliste der Bundesnetzagentur konsultieren
Für Händler
- Regelmäßige Prüfung: Bestand kontinuierlich mit aktuellen Verbotslisten abgleichen
- Sofortiges Handeln: Bei Verbot umgehend aus dem Verkauf nehmen
- Dokumentation: Alle Zertifikate und Nachweise aufbewahren
- Schulung: Mitarbeiter über Vorschriften informieren
Alternativen
Legale Funkgeräte
- PMR446: Lizenzfreie Handfunkgeräte für private Nutzung
- Freenet: Digitale Funkgeräte ohne Lizenz
- Amateurfunk: Nach entsprechender Prüfung und Lizenz
Vertrauenswürdige Marken
- Motorola: Professionelle Funkgeräte
- Kenwood: Qualitativ hochwertige Geräte
- Icom: Spezialist für Funktechnik
- Yaesu: Besonders im Amateurfunk beliebt
Fazit
Die Kontrolle verbotener Funkgeräte ist ein wichtiger Baustein für einen sicheren und störungsfreien Funkverkehr. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf informieren und nur geprüfte Geräte von seriösen Händlern erwerben. Die Bundesnetzagentur aktualisiert ihre Verbotslisten regelmäßig – es lohnt sich, diese vor einem Kauf zu konsultieren.
Alle Angaben basieren auf öffentlich verfügbaren Daten der Bundesnetzagentur (Stand: Juli 2025). Für aktuelle Informationen besuchen Sie die offizielle Website der Bundesnetzagentur.