aktuelles Wetter
für den Funkamateur
Inhaltsverzeichnis
- 1 Beta Seiten – NEU … NEU …
- 2 12 aktuelle Warnmeldungen für Deutschland
- 3 Karte mit aktuellen Strom / Gas / Wasser / Fernwärme Ausfällen in Deutschland
- 4 Funkwetter Ausbreitungsbedingungen – aktuelle Interpretation
- 5 Aktuelle Funkwetter Daten
- 6 aktuelle Wetterkarte Deutschland
- 7 Achtung!
- 8 aktuelle Unwetterkarte Deutschland
- 9 Starkregenkarte
- 10 Ionogramm
- 11 Polarlicht-Aktivität
- 12 Radio Blackout
- 13 allgemeine Info der Ausbreitungsbedingungen für KW
- 14 Info’s über das Amateurfunk Wetter
- 15 Info über Propagation
- 16 weiterführende Links
Beta Seiten – NEU … NEU …
Bitte diese Seiten mal testen und schreibt mir mal Eure Meinung unten in die Kommentare.
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12 aktuelle Warnmeldungen für Deutschland
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
In Waltrop, im Bereich Leveringhäuserstr. / Viktorstr. / Büscherstr. ist der Strom ausgefallen.
Die zuständigen Behörden sind informiert.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei
an ihren Standorten.
Notrufe können auch über Busse und Taxen weitergeleitet werden.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn und
leisten bei Bedarf Hilfe.
Die Wasserversorgung wurde durch den Zweckverband Ostholstein in der Straße Hundesteert abgestellt. Die Reparaturarbeiten dauern vorraussichtlich, mindestens bis zum Mittag an. Rückfragen richten Sie bitte direkt an den Zweckverband Ostholstein.
Durch einen Dachstuhlbrand in der Ortslage Trier-Pfazel kommt es zu einer Geruchsbelästigung.
„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen“, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung, Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt.“
Ausgenommen von der Stallpflicht sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Sie werden ausgenommen, da wenige Tiere eine kleinere Virusmenge im Falle einer Infektion ausscheiden, in der Regel keine Verbindungen, das heißt Handel, zwischen den Beständen bestehen und eine kleine Auslauffläche die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass Wildvögel in dem Areal des Nutzgeflügels sich aufhalten oder durch Kot infizieren. Trotzdem sind Tierhalter auch in Kleinstbetrieben verpflichtet Maßnahmen zum Schutz Ihres Tierbestandes zu ergreifen. Dies beinhaltet die allgemeinen Biosicherheitsmassnahmen, außerdem wird eine freiwillige Aufstallung des Geflügels dringend empfohlen.
Die Allgemeinverfügung zur kreisweiten Stallpflicht tritt am Donnerstag, 30.10.2025, offiziell in Kraft. Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel sollten Geflügelhalter unverzüglich handeln. Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten wird untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Alleine vorgestern wurde der Veterinärdienst zu 40 toten oder verendenden Kranichen gerufen. Sterbende Tiere werden tierschutzgerecht getötet, um sie vor weiterem Leid zu bewahren. Der Landkreis Harburg stimmt sich fortlaufend eng mit dem Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zu den erforderlichen Maßnahmen ab, um Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelbetrieben zu verhindern.
Derzeit werden rund 80 Zugvögel, die im Landkreis Harburg gefunden wurden, in den Laboren des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nach erfolgter Beprobung untersucht. Ein Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel ist bisher noch nicht durch das FLI als nationalem Referenzlabor nachgewiesen, das scheint jedoch nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Zwei Kraniche wurden bereits durch das LAVES positiv auf Vogelgrippe getestet. Einen Ausbruch in den Geflügelhaltungen im Kreisgebiet gab es bisher nicht.
Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht und Merkblätter mit den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und zusätzliche Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.
Geflügelhalterinnen und -halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – sollten ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle durch einen Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Der Wistedter Betrieb wurde sofort nach dem Bekanntwerden des Geflügelpest-Verdachts vollständig gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N1 nach Auswertung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die 13.000 Gänse und 26.000 Enten in dem Betrieb sind tierschutzgerecht getötet worden.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten nun alle 27 Geflügelhaltungen in der Schutzzone im 3-Kilometer-Radius um Wistedt sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht oder Stallpflicht ist ein zentrales Instrument, um die Ausbreitung durch Vogelgrippe durch Wildvögel zu verhindern. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.
Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Telefon: 04171 – 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten daher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 – 693 466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
Die Ausbruchsgänsehaltung in Wistedt war bereits gesperrt. Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut den Ausbruch der Geflügelpest in der Gänseherde nach Ausweitung der Proben bestätigt hatte, bereitete das Kreisveterinäramt weitere Maßnahmen vor. Die rund 2.500 Tiere in der Herde werden derzeit tierschutzgerecht getötet.
Tierärzte der Kreisverwaltung untersuchen nun auch alle Geflügelhaltungen in der erweiterten Schutzzone im 3-Kilometer-Radius sowie stichprobenartig die Geflügelhaltungen im neuen 10-Kilometer-Radius. Außerdem gilt im Radius von zehn Kilometern um die Ausbruchstierhaltung in Wistedt Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Aufstallungspflicht oder Stallpflicht ist ein zentrales Instrument, um die Ausbreitung durch Vogelgrippe durch Wildvögel zu verhindern. Freilebende Tiere werden durch eine Aufstallung davon abgehalten, Hausgeflügel zu infizieren. Tierhaltende Betriebe müssen ihre Tiere dazu effektiv von Wildvögeln absondern. Dazu müssen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob dem Veterinäramt alle Geflügelhaltungen in der Schutz- und Überwachungszone bekannt sind. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden und die Tierbestände bei der Tierseuchenkasse registrieren.
Zudem besteht im Landkreis Harburg eine weitere Schutz- und Überwachungszone um eine kleine Gänsehaltung im Bereich Todtglüsingen (Samtgemeinde Tostedt). Ansonsten gilt im übrigen Landkreis Harburg für Haltungen ab 50 Tieren unverändert, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden muss, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern. So wird verhindert, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt. Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung dem Veterinäramt zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden.
Wichtig für eine erfolgreiche Eindämmung der Vogelgrippe ist außerdem, dass Geflügelhalterinnen und Halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – Auffälligkeiten bei Tieren und ganz besonders Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt des Landkreises Harburg melden (Telefon: 04171 – 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).
Zusätzlich zur Aufstallung von Geflügel ist die strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen zur Biosicherheit von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig ist die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten untersagt.
Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten daher Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Genauso sollten Jäger, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst per E-Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Sie werden dann eingesammelt, beprobt und sicher entsorgt. Finder werden gebeten, Vogelkadaver beispielsweise mit einer beschwerten Plane abzudecken, damit keine Aasfresser angelockt werden, sie aber auf keinen Fall anzufassen.
Hintergrund: Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg – Tierschutz/Tierseuchen unter der Telefonnummer 04171 – 693 466 oder per E-Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de.
KATWARN = Mit Katwarn werden Warnungen vom Zivil- und Katastrophenschutz in Gefahrensituationen verbreitet (z. B. bei Großbrand, Bombenfund, Umweltkatastrophe)
BIWAPP = ist das regionale Warn- und Informationssystem vieler Kommunen in Deutschland
DWD = Warnungen des Deutschen Wetterdienstes LHP =Länderübergreifendes Hochwasserportal Nina = Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) warnt Sie deutschlandweit vor Gefahren, Police = Warnmeldungen der Polizei in Deutschland
Was ist der Unterschied zwischen NINA und KATWARN?
KATWARN verzichtet laut eigenen Angaben auf die Speicherung personenbezogener Daten sowie von Bewegungsprofilen. Anders als bei NINA lässt sich KATWARN auch mit einem klassischen Handy nutzen. So kann man via SMS Warnungen für das eigene Postleitzahlengebiet empfangen. Auch ein E-Mail-Service ist möglich.
Siehe mehr Warnungen für Deutschland
Karte mit aktuellen Strom / Gas / Wasser / Fernwärme Ausfällen in Deutschland
Funkwetter Ausbreitungsbedingungen – aktuelle Interpretation
Solare Bedingungen: Die solare Aktivität ist sehr hoch, was generell günstig für Kurzwellenausbreitung ist.
Geomagnetische Situation: Es herrscht ein starker geomagnetischer Sturm, der zu Ausfällen führen kann.
Kurzfristige Aussichten: Die kurzfristige Prognose ist ungünstig, da der K-Index auf einen Sturm hindeutet.
Bandempfehlung: Die unteren Bänder (160m-40m) bieten wahrscheinlich die stabilsten Bedingungen.
Aktuelle Funkwetter Daten
Hier eine Übersicht der Ausbreitungsbedingungen im Amateurfunk. Wie diese genau benutzt werden findet ihr wenn man auf den Link ERKLÄRUNG unter den Garfiken klickt. Oben rechts in der Ecke ist eine neue von mir erstellte Grafik der Ausbreitungsbedingungen zu finden (Testphase)
Tolle Wetternberichte erhaltet Ihr von der Seite https://www.hamqsl.com/
aktuelle Wetterkarte Deutschland


aktuelle Unwetterkarte Deutschland

Hier geht es zu den Landkreiswarnungen.
https://www.unwetterzentrale.de/uwz/
Starkregenkarte
Nicht für alle Funkamteure interessant, aber für welche die in Hochwasser gefährdeten Lagen liegen kann es nicht schaden sich vorher zu informieren, ob man sein Equipment bzw. auch sein Hab- und Gut in Sicherheit bringen muss. Die Karten zeigen ob man in einer Starkregen gefährdeten Zone liegt und von wo das Wasser zu erwarten ist. Der aktuelle Niederschlag wird NICHT angezeigt. Leider gibt es momentan nicht für jedes Bundesland interaktive Karten – wenn ihr weitere Karten diese Art kennt, dann bitte eine kurze Info an mich.

Muster
LAWA Starkregenportal Starkregenportal der Bund-/Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
Klicke auf der Karte auf dein Bundesland um zu den Informationen zu gelangen:
Klicke das entsprechende Bundesland an, um zur Karte zu gelangen.
Ionogramm
aktuelles Ionogramm
Quelle: https://www.iap-kborn.de
Polarlicht-Aktivität
Polarlichter (auch „Aurora Borealis“ oder „Nordlichter“ genannt) entstehen durch die Wechselwirkung zwischen dem Magnetfeld der Erde und dem Sonnenwind (einer Mischung aus geladenen Teilchen, die von der Sonne weggeblasen werden). Bei Stürmen gelangen genügend dieser geladenen Teilchen in die obere Erdatmosphäre, so dass sie mit den natürlichen Magnetfeldlinien der Erde interagieren. Wenn genügend dieser Teilchen zusammenstoßen, wird Energie in Form von Polarlicht freigesetzt. Diese Teilchen sorgen nicht nur für ein hübsches Lichtspektakel (vor allem in höheren Breitengraden), sondern streuen auch Amateurfunk-Signale und können die Ausbreitung auf den VHF- und UHF-Bändern erheblich verbessern. Hohe Polarlichtwerte können auch die Ausbreitung von HF-Amateurfunk über polare Strecken erschweren.
Real-Time
Nördliche Hemisphäre
Aurorale Aktivität

Real-Time
südliche Hemisphäre
Aurorale Aktivität

Quelle: NOAA Auroral Activity site
Radio Blackout

Quelle: https://services.swpc.noaa.gov
allgemeine Info der Ausbreitungsbedingungen für KW
Die wichtigsten Amateurfunk-Kurzwellenbänder (KW-Bänder) und deren Ausbreitungsbedingen. Die Bewertungen für die Empfangsqualität (Morgens, Tagsüber, Abends, Nachts) sind allgemeine Richtwerte und können je nach atmosphärischen Bedingungen variieren.
| Band (m) | Start (kHz) | Ende (kHz) | Morgens | Tagsüber | Abends | Nachts | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 160 | 1.800 | 2.000 | Schlecht | Schlecht | Gut | Gut | Nachtband, Nah- und Mittelbereich |
| 80 | 3.500 | 3.800 | Gut | Schlecht | Gut | Gut | Nachtband, weltweit nutzbar |
| 60 | 5.350 | 5.450 | Mittel | Mittel | Mittel | Gut | Tropenband, regional begrenzt |
| 40 | 7.000 | 7.200 | Gut | Mittel | Gut | Gut | Allroundband, weltweit nutzbar |
| 30 | 10.100 | 10.150 | Mittel | Gut | Mittel | Mittel | Digitalmodes, CW, begrenzte Sendeleistung |
| 20 | 14.000 | 14.350 | Gut | Gut | Gut | Mittel | Weitverkehrsband, weltweit nutzbar |
| 17 | 18.068 | 18.168 | Gut | Gut | Gut | Schlecht | Weitverkehrsband, tagsüber gut |
| 15 | 21.000 | 21.450 | Gut | Gut | Mittel | Schlecht | Weitverkehrsband, tagsüber gut |
| 12 | 24.890 | 24.990 | Gut | Gut | Mittel | Schlecht | Weitverkehrsband, tagsüber gut |
| 10 | 28.000 | 29.700 | Gut | Gut | Mittel | Schlecht | Weitverkehrsband, tagsüber gut |
Info’s über das Amateurfunk Wetter
Das Wetter spielt eine entscheidende Rolle im Leben eines Funkamateurs und hat einen erheblichen Einfluss auf die Funkkommunikation und -aktivitäten. Hier sind einige wichtige Aspekte, die zeigen, wie wichtig das Wetter für Funkamateur ist:
1. Ausbreitungsbedingungen
Das Wetter beeinflusst die Ausbreitungsbedingungen von Funkwellen erheblich. Faktoren wie Temperatur, Luftdruck und Feuchtigkeit in der Atmosphäre können die Ausbreitung von Funkwellen beeinflussen und Signalstörungen verursachen oder abschwächen. Funkamateure müssen sich dieser Bedingungen bewusst sein, um die besten Frequenzen und Betriebsarten für ihre Kommunikation auszuwählen.
2. Troposphärische Dämpfung
Bestimmte Wetterbedingungen, wie intensive Regenfälle oder Schneefall, können zu troposphärischer Dämpfung führen. Dies führt dazu, dass Funkwellen geschwächt oder absorbiert werden, was die Reichweite von Funkverbindungen erheblich einschränken kann.
3. Gewitter und elektrische Störungen
Gewitter können starke elektrische Störungen in der Atmosphäre verursachen, was zu starken Signalinterferenzen führen kann. Funkamateure müssen während eines Gewitters vorsichtig sein, da es gefährlich sein kann, Antennen oder Ausrüstung in dieser Zeit zu verwenden.
4. Wetterwarnungen und Notfunk
Funkamateure sind oft in Notfallkommunikation und Rettungseinsätzen involviert. Wetterwarnungen sind für diese Aktivitäten von entscheidender Bedeutung. Funkamateure können Wetterinformationen nutzen, um sich auf Naturkatastrophen wie Stürme, Hochwasser oder Waldbrände vorzubereiten und in Notfallsituationen effektiv zu kommunizieren.
5. Aurora und Sonnenfleckenzyklus
Das Wetter im Weltraum, wie die Aktivität von Sonnenflecken und das Auftreten von Aurora (Polarlichtern), kann die Funkausbreitung in den oberen Schichten der Atmosphäre beeinflussen. Diese Phänomene können Funkamateure auf besondere Bandöffnungen hinweisen oder Signale auf unerwartete Weise beeinflussen.
6. Meteorologische Beobachtungen
Funkamateure sind oft auch Wetterenthusiasten und führen meteorologische Beobachtungen durch. Sie können Wetterdaten sammeln und über Funknetzwerke oder das Internet verbreiten, um Meteorologen und Wetterdiensten bei der Vorhersage und Beurteilung von Wetterereignissen zu unterstützen.
Insgesamt ist das Wetter für Funkamateure von entscheidender Bedeutung, da es die Fähigkeit beeinflusst, erfolgreich zu kommunizieren und in Notfallsituationen effektiv zu reagieren. Die Kenntnis der aktuellen Wetterbedingungen und ihrer Auswirkungen auf die Funkausbreitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Amateurfunkpraxis.
Info über Propagation
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Propagation = Ausbreitung
In der Funkkommunikation bezieht sich „Propagation“ auf die Ausbreitung von elektromagnetischen Wellen, wie Funkwellen, von einer Senderantenne zu einer Empfangsantenne. Dieser Begriff ist entscheidend, um zu verstehen, wie Funkkommunikation funktioniert und welche Faktoren die Reichweite und Qualität von Funksignalen beeinflussen. Hier sind einige wichtige Aspekte der Propagation:
- Freiraumausbreitung: In einem idealen Raum, ohne Hindernisse oder Störungen, breiten sich elektromagnetische Wellen geradlinig in alle Richtungen aus. Dies wird als Freiraumausbreitung bezeichnet und entspricht dem, was als „Sichtverbindung“ bezeichnet wird. Die Reichweite in einem solchen Szenario hängt von der Sendeleistung und der Frequenz der Funkwellen ab.
- Ausbreitungshindernisse: In der realen Welt gibt es viele Hindernisse und Einflüsse, die die Propagation von Funkwellen beeinflussen können. Gebäude, Berge, Bäume und andere Hindernisse können die Ausbreitung blockieren oder reflektieren. Dies kann zu Signalabschwächungen oder zu Mehrweg-Ausbreitungen führen, bei denen Signale über verschiedene Pfade zum Empfänger gelangen und sich überlagern.
- Ionosphäre: Auf den Kurzwellenbändern (HF-Bereich) spielt die Ionosphäre eine entscheidende Rolle bei der Propagation. Die Ionosphäre ist eine Schicht der Atmosphäre, die ionisiert ist und Funkwellen reflektieren oder brechen kann. Dies ermöglicht Fernverbindungen über große Entfernungen, da die Signale an der Ionosphäre reflektiert und zur Erde zurückgeworfen werden.
- Atmosphärische Bedingungen: Verschiedene atmosphärische Bedingungen können die Ausbreitung von Funkwellen beeinflussen. Zum Beispiel können Regen, Schnee oder atmosphärische Störungen wie Gewitter zu Dämpfung oder Signalverzerrungen führen.
- Frequenzabhängigkeit: Die Ausbreitungseigenschaften von Funkwellen variieren je nach ihrer Frequenz. Niedrigere Frequenzen (Lang- und Mittelwelle) haben oft eine bessere Bodenwellenpropagation und dringen besser in Gebäude und Hindernisse ein. Höhere Frequenzen (UHF und SHF) haben eine stärkere Neigung zur Sichtverbindung und sind anfälliger für Hindernisse.
- Mehrweg-Ausbreitung: In städtischen Umgebungen und Gebieten mit vielen Reflexionen können Funksignale über verschiedene Pfade zum Empfänger gelangen. Dies führt zu Mehrweg-Ausbreitung, bei der das Signal aufgrund der unterschiedlichen Pfadlängen und Laufzeitverzögerungen verzerrt sein kann.
- Ausbreitungsvorhersage: Aufgrund der komplexen Natur der Ausbreitung sind Vorhersagemodelle und -werkzeuge wichtig, um die Bedingungen für die Funkkommunikation vorherzusagen. Diese Vorhersagen helfen bei der Auswahl der besten Frequenzen und Betriebsarten für die Kommunikation zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort.
Die Propagation ist ein entscheidender Faktor in der Funkkommunikation, und das Verständnis ihrer Prinzipien und Faktoren ist für Funkamateure, Rundfunksender, militärische Kommunikation und viele andere Bereiche von großer Bedeutung.













sehr schöne webseite , 73 michael dg1abe
Es ist eine sehr gute Webseite,es ist alles da was nötig ist.
Uli DL1KCQ
ich finde den balken mit den hf propagations sehr gut.
wie alles andere auch. 73 harald dh1nai
wieder mal danke für die Neuerungen. 73 Harald, dh1nai