Funken während der Fahrt: Was ist in Deutschland erlaubt?

Funken im Auto

Kurzfassung: Funken im Auto ist erlaubt, solange du kein Gerät/Handmikro in der Hand hältst. Erlaubt sind fest eingebaute Funkgeräte mit Freisprech-/VOX-/Lenkradtaste/Headset. Wer das Handmikro während der Fahrt aufnimmt, begeht einen Verstoß nach § 23 Abs. 1a StVO (Handheld-Verbot für elektronische Kommunikationsgeräte). (Gesetze im Internet)

Warum gilt das auch fürs Funkgerät?

§ 23 Abs. 1a StVO erfasst alle elektronischen Geräte zur Kommunikation, Information oder Organisation – ausdrücklich nicht nur Smartphones. Darunter fallen auch CB-, Betriebs- und Amateurfunkgeräte, sobald sie aufgenommen/gehalten werden. (Gesetze im Internet)

Gerichte haben den Hand-Halt-Tatbestand sehr weit ausgelegt: Schon das bloße In-der-Hand-Halten eines elektronischen Geräts gilt als Nutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO. (Dejure)

Übergangsfrist? Die ist seit 1. Juli 2021 vorbei

Für Handmikrofone im Fahrzeug gab es eine befristete Sonderregelung. Diese Übergangsfrist endete am 30. Juni 2021. Seit 1. Juli 2021 gilt § 23 Abs. 1a StVO vollumfänglich auch für Funkmikrofone. (DARC)

Was ist erlaubt – was nicht?

Erlaubt

  • Freihändig funken über fest eingebaute Geräte ohne das Mikro/Handgerät aufzunehmen – z. B. Freisprech, VOX, Lenkradtaste, externes PTT am Lenkrad, Headset. Entscheidend: keine Aufnahme/Halten. (Gesetze im Internet)
  • Bedienen im stehenden Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor (z. B. Stau, rote Ampel reicht nicht – Motor muss aus). (Handelsblatt)

Nicht erlaubt

  • Handmikro/Handgerät während der Fahrt in der Hand halten oder bedienen (Push-to-Talk mit gegriffenem Mikro). (Dejure)

Drohende Konsequenzen

Wer gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt, muss in der Regel mit 100 € Bußgeld und 1 Punkt rechnen; bei Gefährdung/Unfall entsprechend mehr (z. B. 150 €/2 Punkte/1 Monat Fahrverbot). (ADAC)

Praxis-Tipps für legale Funk-Setups im Fahrzeug

  1. Fest einbauen & freihändig auslösen: Funkgerät so montieren, dass Senden per Lenkradtaste/Lenkstock-PTT oder VOX erfolgt. Mikro bleibt eingehängt. (Gesetze im Internet)
  2. Headset nutzen: Kabel- oder Bluetooth-Headset sind zulässig, solange kein Handgerät gehalten wird. (Bußgeldkatalog)
  3. Senden planen: Längere QSOs nur im Stand mit Motor aus. (Handelsblatt)
  4. Dokumentation dabeihaben: Bei Kontrollen hilft ein kurzer Hinweis auf § 23 Abs. 1a StVO und die freihändige Bedienung (Fotos deiner Installation).

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt das auch für CB-Funk im LKW?
Ja. Auch CB-Funk ist ein elektronisches Kommunikationsgerät im Sinne der StVO. Zulässig nur, wenn du es nicht aufnimmst/hältst (Freisprech/VOX/PTT am Lenkrad). (Gesetze im Internet)

Zählt ein kurzer Griff ans Handmikro „nur zum Antworten“?
Ja, auch kurzes Halten erfüllt den Verstoß – die Rechtsprechung stellt nicht darauf ab, was du am Gerät tust, sondern dass du es hältst. (Dejure)

Ich stand an der Ampel – durfte ich kurz funken?
Nur, wenn der Motor vollständig aus ist. Sonst gilt das Hand-Halt-Verbot weiter. (Handelsblatt)

War das nicht früher erlaubt?
Es gab eine Übergangsfrist speziell für Funkmikrofone. Die endete am 30. 06. 2021. Seit 01. 07. 2021 gilt das Verbot ohne Ausnahme. (DARC)

Ist das wirklich gefährlicher als Radio bedienen?
Eine Studie der TU Braunschweig fand 2021 geringere Ablenkung durch Handmikro-Betrieb als durch Handy-Nutzung. Rechtlich ändert das nichts – die StVO verbietet das Halten trotzdem. (TU Braunschweig | Blogs)

Rechtlicher Hintergrund (kompakt)

  • § 23 Abs. 1a StVO: Verbot der Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren, wenn sie aufgenommen oder gehalten werden; erlaubt ist u. a. die sprachgesteuerte/freihändige Bedienung. (Gesetze im Internet)
  • Rechtsprechung: „Bloßes Halten“ = Nutzung (u. a. OLG Oldenburg, 25.07.2018). (Dejure)
  • Sonderregel: Übergangsfrist für Funkgeräte im Kfz bis 30.06.2021. (DARC)

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung, § 23 StVO – „Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden“. (Gesetze-im-Internet / BMJ) (Gesetze im Internet)
  2. ADAC: „Handy am Steuer: Bußgelder und Strafen 2025“ (inkl. Bußgeld-Tabelle & Motor-aus-Regel). (ADAC)
  3. OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.07.2018 – 2 Ss (OWi) 201/18 (bloßes Halten genügt). (Dejure)
  4. DARC: „Übergangsfrist für die Nutzung von Funkgeräten im Kfz bis zum 30. Juni 2021 verlängert“. (DARC)
  5. TU Braunschweig: „Wie gefährlich ist Funken am Steuer?“ (Studienbericht). (TU Braunschweig | Blogs)

Veröffentlicht in Allgemein.

2 Kommentare

  1. Moin. Ich habe eine blöde Frage. Im Womo ist der Mikehalter an der Ablage über der Frontscheibe.
    Also neben dem Gesicht. Da könnte ich PTT drücken ohne das Mike aus dem Halter zu nehmen.
    Meiner bescheidenen Meinung nach kein halten, oder?

    • Leider kann ich dir da keine rechtsverbindliche Auskunft geben, da dieses wahrscheinlich in eine Grauzone fällt. Denke aber wenn du die PTT am Lenkrad mit einem zusätzlichen Schalter auslösen würdest, wärst du auf der sicheren Seite.

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