Drastische Einschränkungen bei PMR446 und Freenet ab 2025

Antenne gp vhf 3

Stand: 30. November 2025
Autor: afu-base.de

Wichtige Information für alle Jedermann-Funker

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2025 zwei neue Verfügungen veröffentlicht, die massive Einschränkungen für die Nutzung von PMR446 (446 MHz) und Freenet (149 MHz) bedeuten. Diese Änderungen betreffen sowohl Privatnutzer als auch professionelle Anwender und machen zahlreiche bisher geduldete oder legale Anwendungen ab sofort illegal.


Überblick der Änderungen

Freenet (149 MHz)

  • Verfügung: 45/2025
  • Veröffentlicht: Amtsblatt 12/2025 vom 25.06.2025
  • Inkrafttreten: 01.10.2025
  • Gültigkeit: bis 30.09.2035

PMR446 (446 MHz)

  • Verfügung: 91/2025 (Teil der SRD-Sammelverordnung)
  • Veröffentlicht: Amtsblatt 21/2025 vom 05.11.2025
  • Inkrafttreten: ca. 19.11.2025 (bereits in Kraft!)
  • Gültigkeit: Freenet-Bestimmungen gelten bis 31.12.2030

Freenet (149 MHz) – Verfügung 45/2025

Was ist neu ab 01.10.2025?

❌ Verboten:

Geräteklassen:

  • Mobilfunkgeräte für Fahrzeuge (z.B. Team Elektronik, Midland-Alan)
  • Stationsgeräte / Basisstationen
  • Alle Geräte mit externer Stromversorgung (12V-Bordnetz, Netzteile)
  • Ortsfeste Funkstellen jeder Art

Antennen:

  • Externe Antennen über Koaxialkabel
  • Gebäude- und Dachantennen
  • Antennen auf Antennenträgern/Masten
  • Alle Antennen, die nicht direkt am Gerät befestigt sind

Betriebsarten:

  • Repeater / Relaisfunkstellen
  • Gateways (Internetanbindung, FRN, eQSO, TeamSpeak, Zello, Mumble)
  • Jegliche Reichweitenverlängerung
  • Infrastrukturnetze
  • Crossband-Repeater (z.B. Freenet/PMR446)

Nur noch erlaubt: Peer-to-Peer-Modus

✅ Weiterhin erlaubt:

Geräte:

  • Handsprechfunkgeräte mit integriertem Akku
  • Geräte, die von einer Person getragen und einhändig bedient werden können
  • Fest verbaute Antennen oder Wechselantennen direkt am Gerät

Funktionen:

  • VOX-Funktion (Voice Operated Exchange)
  • CTCSS-Funktion (Continuous Tone-Coded Squelch System)
  • Analoge und digitale Modulation

Technische Parameter:

  • Max. 1 Watt ERP (bundesweit)
  • Max. 0,5 Watt ERP (10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen)
  • Sendedauer: max. 180 Sekunden (Daueraussendungen verboten)

Freenet Frequenzen (unverändert):

Analog/Digital (12,5 kHz Kanalbandbreite):

Nur Digital (6,25 kHz Kanalbandbreite):

  • 149,021875 MHz
  • 149,028125 MHz
  • 149,034375 MHz
  • 149,040625 MHz
  • 149,046875 MHz
  • 149,053125 MHz
  • 149,084375 MHz
  • 149,090625 MHz
  • 149,096875 MHz
  • 149,103125 MHz
  • 149,109375 MHz
  • 149,115625 MHz

Gesamt: 18 Kanäle (6 analog/digital + 12 nur digital)

Begründung der Bundesnetzagentur:

Die BNetzA argumentiert, dass:

  • Externe Antennen häufig zur Überschreitung der max. Strahlungsleistung geführt haben
  • Die effiziente und störungsfreie Frequenznutzung gefährdet war
  • Externe Stromversorgung der „mobilen und einhändigen Nutzung“ widerspricht
  • Gateways und Repeater Frequenzen dauerhaft blockieren und anderen Nutzern nicht zur Verfügung stehen

Alte Verfügung:

Die Amtsblattverfügung Vfg. 60/2019 wird mit Ablauf des 30.09.2025 aufgehoben.


PMR446 (446 MHz) – Verfügung 91/2025

⚠️ Achtung: PMR446 ebenfalls massiv eingeschränkt!

Die neue SRD-Sammelverordnung (Verfügung 91/2025) fasst viele Allgemeinzuteilungen für Geräte geringer Reichweite zusammen und ändert dabei auch die PMR446-Bestimmungen analog zu Freenet.

❌ Neu verboten ab ca. 19.11.2025:

Geräteklassen:

  • Mobilfunkgeräte für Fahrzeuge
  • Stationsgeräte / Desktop-Funkgeräte
  • Geräte mit externer Stromversorgung (12V-Bordspannung, Netzteile)
  • Ortsfeste Funkstellen

Betriebsarten:

  • PMR446-Repeater (auch DMR/dPMR)
  • Gateways mit Internetanbindung
  • Crossband-Repeater (z.B. PMR/Freenet)
  • Infrastrukturnetze
  • Jegliche Reichweitenverlängerung

Beispiele betroffener Systeme:

  • Herzberg-Relais (Taunus)
  • Stadtrelais Oberursel
  • Alle PMR446-DMR-Repeater
  • FRN/eQSO-Gateways

✅ Weiterhin erlaubt:

Geräte:

  • Handsprechfunkgeräte (Walkie-Talkies)
  • Geräte mit integrierter Batterie/Akku
  • Tragbare, einhändig bedienbare Funkgeräte

Technische Parameter:

  • 16 analoge Kanäle (446,00625 – 446,19375 MHz)
  • Digitale Kanäle (dPMR446/DMR Tier I)
  • Max. 0,5 Watt ERP
  • Max. 180 Sekunden Sendedauer
  • CTCSS/DCS-Funktionen

Antennen:

  • Nur fest verbaute oder direkt am Gerät angeschraubte Antennen
  • (Das war bei PMR446 aber schon immer so)

PMR446 bleibt EU-weit harmonisiert:

Im Gegensatz zu Freenet (rein deutsche Regelung) ist PMR446 europaweit harmonisiert und kann in fast allen europäischen Ländern genutzt werden. Die deutschen Einschränkungen bezüglich Mobilgeräten und Repeater gelten aber nur in Deutschland.


Vergleichstabelle: Alt vs. Neu

Funktion/GerätFreenet bis 30.09.2025Freenet ab 01.10.2025PMR446 bis 18.11.2025PMR446 ab 19.11.2025
Handsprechfunkgeräte✅ Erlaubt✅ Erlaubt✅ Erlaubt✅ Erlaubt
Mobilgeräte (KFZ)✅ Geduldet❌ Verboten✅ Existieren❌ Verboten
Stationsgeräte✅ Geduldet❌ Verboten✅ Existieren❌ Verboten
Externe Stromversorgung✅ Möglich❌ Verboten✅ Möglich❌ Verboten
Externe Antennen❌ Verboten❌ Verboten❌ Verboten❌ Verboten
Repeater/Relais✅ Geduldet❌ Verboten✅ Existieren❌ Verboten
Gateways (Internet)✅ Geduldet❌ Verboten✅ Existieren❌ Verboten
Crossband-Repeater✅ Geduldet❌ Verboten✅ Existieren❌ Verboten
Max. Leistung1 W ERP1 W ERP0,5 W ERP0,5 W ERP
Max. Sendedauer180 s180 s180 s180 s

Welche Geräte sind betroffen?

Nicht mehr nutzbare Geräte:

Freenet:

  • Team Elektronik TetraNode (mobil)
  • Midland-Alan Mobilgeräte (z.B. CT22, CT210)
  • Alle Desktop-/Basisstationen
  • Selbstbau-Repeater
  • Gateway-Systeme mit Raspberry Pi

PMR446:

  • Team Elektronik MG-450 (Mobilgerät)
  • Midland Mobilgeräte
  • Desktop-Geräte verschiedener Hersteller
  • DMR/dPMR-Repeater
  • Alle Geräte mit Netzteilanschluss

Weiterhin nutzbare Geräte (Beispiele):

Freenet:

  • Team Elektronik TeCom-SL (Handfunkgerät)
  • Midland G7/G9 (mit Freenet-Erweiterung)
  • Albrecht AE 42H

PMR446:

  • Motorola TLKR-Serie (z.B. T80, T92)
  • Midland G7/G9/G10
  • Retevis RT24/RT27
  • Baofeng BF-T3/BF-888S (PMR-Version)
  • Alle CE-zertifizierten PMR446-Handfunkgeräte

Rechtslage und Konsequenzen

Bestandsschutz:

Es gibt KEINEN Bestandsschutz!

Auch Geräte, die nach alter Rechtslage legal waren, dürfen ab Inkrafttreten der neuen Verfügungen nicht mehr in der bisherigen Weise betrieben werden.

Übergangsfristen:

  • Freenet: Bis 30.09.2025 gilt noch die alte Verfügung 60/2019
  • PMR446: Keine Übergangsfrist – Änderungen gelten seit ca. 19.11.2025

Verstöße:

Der Betrieb nicht zugelassener Geräte oder Betriebsarten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bundesnetzagentur kann:

  • Funkverkehr untersagen
  • Geräte beschlagnahmen
  • Bußgelder verhängen

Widersprüche:

Mehrere Funkverbände (u.a. GfKV – Gesellschaft für Katastrophen- und Vorsorgefunk) haben Widerspruch gegen die Verfügung 45/2025 (Freenet) eingelegt. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung – die Verfügungen gelten trotzdem.


Betroffene Anwendungsbereiche

Notfunk / Bürgernotfunk:

Die Änderungen haben massive Auswirkungen auf den Notfunk:

  • Keine stationären Notfunk-Netze mehr möglich
  • Keine Repeater für Flächenabdeckung
  • Keine Fahrzeugfunkstellen
  • Nur noch begrenzte Reichweite durch Handfunkgeräte

Viele Notfunk-Gruppen müssen ihre Konzepte komplett überarbeiten oder auf andere Frequenzbereiche (z.B. CB-Funk, Amateurfunk) ausweichen.

Veranstaltungsfunk:

  • Keine Basisstationen mehr möglich
  • Keine Fahrzeugfunkstellen (z.B. bei Autorennen, Umzügen)
  • Nur noch Handfunkgeräte für Security, Ordner, etc.

Landwirtschaft / Logistik:

  • Keine Fahrzeugfunkgeräte in Traktoren, LKWs
  • Keine Basisstationen in Lagerhallen
  • Umrüstung auf Betriebsfunk oder digitale Systeme erforderlich

Repeater-Netze:

Alle bestehenden Repeater-Systeme müssen abgeschaltet werden:

  • Herzberg-Relais (Taunus)
  • Stadtrelais Oberursel
  • Lokale DMR-Repeater
  • Crossband-Repeater PMR/Freenet
  • Gateway-Systeme (FRN, eQSO, etc.)

Alternativen

CB-Funk (11m / 27 MHz):

Vorteil:

  • Mobilgeräte weiterhin erlaubt
  • Höhere Leistung (4 Watt AM/FM, 12 Watt SSB)
  • Externe Antennen erlaubt
  • Gateways auf bestimmten Kanälen erlaubt (Kanal 41 und 80)
  • 40 Kanäle (80 im SSB-Bereich)

Nachteil:

  • Höhere Anschaffungskosten
  • Größere Antennen erforderlich
  • Wetterabhängige Reichweite

Verfügung: 21/2021, gültig bis 31.12.2030

Amateurfunk:

Vorteil:

  • Alle Betriebsarten erlaubt (auch Repeater, Gateways)
  • Höhere Leistungen
  • Viele Frequenzbereiche
  • Digitale Modi (DMR, D-STAR, C4FM, etc.)

Nachteil:

  • Amateurfunklizenz erforderlich (Prüfung bei BNetzA)
  • Kommerzielle Nutzung verboten
  • Verschlüsselung verboten

Betriebsfunk (Einzelzuteilung):

Vorteil:

  • Speziell auf Bedürfnisse zugeschnitten
  • Exklusive Frequenznutzung
  • Höhere Leistungen möglich

Nachteil:

  • Kostenpflichtige Frequenzzuteilung
  • Jährliche Gebühren
  • Aufwändiges Antragsverfahren

Digitale Alternativen:

  • LoRa/Meshtastic: Lizenzfreie digitale Langstrecken-Datenübertragung
  • DMR/dPMR mit Einzelzuteilung: Professionelle digitale Lösungen
  • LTE/5G-basierte Push-to-Talk-Apps: Zello, TeamSpeak, Discord
  • Satellitentelefone: Für echte Notfälle

Handlungsempfehlungen

Für Privatnutzer:

  1. Freenet: Nutzen Sie nur noch zugelassene Handsprechfunkgeräte
  2. PMR446: Entfernen Sie Mobilgeräte aus Fahrzeugen bis 19.11.2025
  3. Repeater: Schalten Sie private Repeater ab
  4. Alternative: Prüfen Sie CB-Funk oder Amateurfunklizenz

Für Veranstalter / Profis:

  1. Umstellung: Wechseln Sie auf Betriebsfunk mit Einzelzuteilung
  2. CB-Funk: Prüfen Sie CB-Funk für mobile Anwendungen
  3. Digitale Lösungen: Evaluieren Sie DMR/dPMR mit Lizenz
  4. Apps: Nutzen Sie übergangsweise Zello/TeamSpeak mit LTE

Für Notfunk-Gruppen:

  1. Konzeptüberarbeitung: Passen Sie Notfunk-Konzepte an
  2. CB-Funk: CB-Funk erlaubt weiterhin Gateways (Kanal 41, 80)
  3. Amateurfunk: Schulen Sie Mitglieder für Amateurfunklizenz
  4. Hybrid-Lösungen: Kombinieren Sie mehrere Systeme

Für Repeater-Betreiber:

  1. Abschaltung: Schalten Sie PMR/Freenet-Repeater bis spätestens 01.10.2025 (Freenet) bzw. sofort (PMR446) ab
  2. Umzug: Verlegen Sie Repeater auf CB-Funk oder Amateurfunk
  3. Information: Informieren Sie Ihre Nutzer rechtzeitig

Weiterführende Links

Offizielle Dokumente:

Widersprüche und Stellungnahmen:

Alternative Funkdienste:


Kontakt und Feedback

Bundesnetzagentur:

Adresse:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Hotline:
Tel.: 030 22480-500

Online:
http://www.bundesnetzagentur.de

Widerspruch einlegen:

Wenn Sie mit den neuen Regelungen nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Beachten Sie jedoch, dass Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben – die Verfügungen gelten trotzdem.

Musterwidersprüche finden Sie z.B. bei:

  • Deutschland-funkt.de
  • GfKV.org
  • Verschiedenen Funkforen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich mein PMR446-Mobilgerät noch im Auto nutzen?

Nein. Ab ca. 19.11.2025 sind nur noch Handsprechfunkgeräte erlaubt. Mobilgeräte mit 12V-Versorgung sind nicht mehr zulässig.

Kann ich meinen Freenet-Repeater weiterbetreiben?

Nein. Ab 01.10.2025 ist jeglicher Repeaterbetrieb auf Freenet verboten. PMR446-Repeater sind seit ca. 19.11.2025 ebenfalls verboten.

Gilt die Regelung auch für alte Geräte?

Ja. Es gibt keinen Bestandsschutz. Auch legal erworbene Geräte dürfen nicht mehr betrieben werden, wenn sie den neuen Anforderungen nicht entsprechen.

Darf ich eine bessere Antenne an mein PMR-Handfunkgerät anschließen?

Nein. Externe Antennen waren bei PMR446 schon immer verboten und bleiben es auch. Bei Freenet sind sie ab 01.10.2025 ebenfalls explizit verboten.

Kann ich FRN/eQSO weiter nutzen?

Nein. Gateway-Betrieb mit Internetanbindung ist sowohl bei Freenet (ab 01.10.2025) als auch bei PMR446 (ab ca. 19.11.2025) verboten.

Was passiert, wenn ich dagegen verstoße?

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bundesnetzagentur kann Funkverkehr untersagen, Geräte beschlagnahmen und Bußgelder verhängen.

Welche Alternativen habe ich?

CB-Funk erlaubt weiterhin Mobilgeräte, externe Antennen und auf bestimmten Kanälen auch Gateways. Alternativ: Amateurfunklizenz erwerben oder Betriebsfunk beantragen.

Warum macht die Bundesnetzagentur das?

Die BNetzA argumentiert mit effizienter Frequenznutzung, Vermeidung von Störungen und Überschreitung der max. Sendeleistung durch externe Antennen.

Kann ich noch rechtmäßig PMR-/Freenet-Funk für Notfälle nutzen?

Ja, aber nur mit zugelassenen Handsprechfunkgeräten im Peer-to-Peer-Modus. Repeater-Netze und Basisstationen sind nicht mehr möglich.


Zeitplan

DatumEreignis
30.10.2024Konsultation Vfg. 45/2025 (Freenet)
25.06.2025Veröffentlichung Vfg. 45/2025 im Amtsblatt 12/2025
04.07.2025Widersprüche gegen Vfg. 45/2025 (z.B. GfKV)
01.10.2025Inkrafttreten Vfg. 45/2025 – Freenet-Einschränkungen
05.11.2025Veröffentlichung Vfg. 91/2025 im Amtsblatt 21/2025
ca. 19.11.2025Inkrafttreten Vfg. 91/2025 – PMR446-Einschränkungen
30.09.2035Ende der Gültigkeit Vfg. 45/2025 (Freenet)
31.12.2030Ende der Gültigkeit PMR446-Zuteilung

Fazit

Die neuen Verfügungen 45/2025 (Freenet) und 91/2025 (PMR446) bedeuten das faktische Ende von Freenet und PMR446 als ernstzunehmende Funkdienste in Deutschland. Beide Dienste werden auf die Nutzung als „Walkie-Talkies“ für Kurzdistanz-Kommunikation reduziert.

Besonders Notfunk-Gruppen, Veranstalter und professionelle Nutzer müssen auf Alternativen wie CB-Funk, Betriebsfunk oder Amateurfunk umsteigen.

Die massiven Proteste und Widersprüche aus der Funk-Community konnten die Veröffentlichung nicht verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob die Widerspruchsverfahren zu einer Änderung führen – die Chancen stehen jedoch schlecht.

Wichtig: Informieren Sie sich rechtzeitig über Alternativen und passen Sie Ihre Funksysteme an die neue Rechtslage an!


Letzte Aktualisierung: 30. November 2025
Quelle: Bundesnetzagentur, Amtsblätter 12/2025 und 21/2025


Hinweis: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und unter Auswertung der offiziellen Amtsblätter der Bundesnetzagentur erstellt. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesnetzagentur. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Veröffentlicht in Allgemein.

2 Kommentare

    • Hi German,
      besitzen darfst du, aber du darfst nicht senden ! – Das kann dann ggf. teuer werden.
      Gerne verweise ich dazu auf meine Hilfeseite (rechts auf das Fragezeichen klicken) und dort den ersten Punkt „Ist der Betrieb eines Afu Funkgerätes nur zum mithören ohne Lizenz erlaubt?“

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